Lampen: Neues Energielabel für Leuchtmittel | Stiftung Warentest

2022-05-27 17:40:50 By : Admin

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Seit September sind die A+-Klassen auch bei Leucht­mitteln verschwunden. Außerdem dürfen viele Halogen­lampen und Leucht­stoff­röhren künftig nicht mehr hergestellt werden.

Schluss mit Plus. Seit dem 1. September findet sich auf Leucht­mitteln ein neues EU-Energielabel. Das neue Label sieht fast so aus wie das alte, aber: Wie bei anderen neuen EU-Labeln verschwinden Effizienz­klassen wie A+ oder A++, die neuen reichen von A bis G.

Strengere Kriterien. Allerdings ist die neue Skala strenger als die alte, nur wenige Lampen werden anfangs die Top-Klassen A oder B belegen.

Kürzere Frist für Onlinehändler. Vorhandene Lager­bestände mit dem alten Label dürfen in Laden­geschäften noch 18 Monate abver­kauft werden. Onlinehändler hingegen müssen die alten Label inner­halb von 14 Tagen durch neue ersetzen.

Die alte Klassifizierung hatte mit der Zeit ihre Wegweiser­funk­tion verloren: „Unsere Lampen und andere Beleuchtungs­produkte sind in den letzten Jahren so viel effizienter geworden, dass mehr als die Hälfte der LEDs jetzt in die Klasse A++ fallen“, so EU-Energiekommis­sarin Kadri Simson. Mit den Klassen A bis G sollen nun die Unterschiede in der Effizienz wieder klarer sein. 2020 wurden in der EU etwa 1,5 Milliarden Leucht­mittel verkauft, schätzt die EU. Das waren vier pro Haushalt und Jahr in der Union.

Das neue Etikett zeigt neben dem (modellierten) Jahres­strom­verbrauch des Leucht­mittels auch einen QR-Code. Dieser führt direkt zum Produkt in der EU-weiten Produkt­daten­bank für die Energieverbrauchs­kenn­zeichnung (EPREL). Dort sind weitere Daten zu dem Produkt gespeichert. In der Daten­bank sind auch Fakten für andere Produkte mit neuen EU-Labeln enthalten, wie etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher. Darunter zum Beispiel Größen­angaben oder wie lange Garantie gewährt wird.

Seit dem 1. September gelten auch Produktions­verbote für bestimmte Lampentypen:

Ein Abver­kauf ist aber noch bis ins Jahr 2023 möglich.

Noch zwei weitere Jahre dürfen die folgenden Lampentypen produziert werden:

Zahlreiche Spezial­lampen und Licht­quellen für Spezial­anwendungen sind nicht oder nur zum Teil von den neuen Rege­lungen betroffen, so der Zentral­verband der Elektrotechnik- und Elektronik­industrie (ZVEI). Ausnahmen gelten etwa für:

Tipp: Unser LED-Lampen-Test bietet neben einem Glossar zu Beleuchtungs-Fach­begriffen auch Fotos der gängigsten Sockeltypen. So erkennen Sie problemlos, welche Lampentypen von den neuen Rege­lungen betroffen sind.

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