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Seit September sind die A+-Klassen auch bei Leuchtmitteln verschwunden. Außerdem dürfen viele Halogenlampen und Leuchtstoffröhren künftig nicht mehr hergestellt werden.
Schluss mit Plus. Seit dem 1. September findet sich auf Leuchtmitteln ein neues EU-Energielabel. Das neue Label sieht fast so aus wie das alte, aber: Wie bei anderen neuen EU-Labeln verschwinden Effizienzklassen wie A+ oder A++, die neuen reichen von A bis G.
Strengere Kriterien. Allerdings ist die neue Skala strenger als die alte, nur wenige Lampen werden anfangs die Top-Klassen A oder B belegen.
Kürzere Frist für Onlinehändler. Vorhandene Lagerbestände mit dem alten Label dürfen in Ladengeschäften noch 18 Monate abverkauft werden. Onlinehändler hingegen müssen die alten Label innerhalb von 14 Tagen durch neue ersetzen.
Die alte Klassifizierung hatte mit der Zeit ihre Wegweiserfunktion verloren: „Unsere Lampen und andere Beleuchtungsprodukte sind in den letzten Jahren so viel effizienter geworden, dass mehr als die Hälfte der LEDs jetzt in die Klasse A++ fallen“, so EU-Energiekommissarin Kadri Simson. Mit den Klassen A bis G sollen nun die Unterschiede in der Effizienz wieder klarer sein. 2020 wurden in der EU etwa 1,5 Milliarden Leuchtmittel verkauft, schätzt die EU. Das waren vier pro Haushalt und Jahr in der Union.
Das neue Etikett zeigt neben dem (modellierten) Jahresstromverbrauch des Leuchtmittels auch einen QR-Code. Dieser führt direkt zum Produkt in der EU-weiten Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL). Dort sind weitere Daten zu dem Produkt gespeichert. In der Datenbank sind auch Fakten für andere Produkte mit neuen EU-Labeln enthalten, wie etwa Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher. Darunter zum Beispiel Größenangaben oder wie lange Garantie gewährt wird.
Seit dem 1. September gelten auch Produktionsverbote für bestimmte Lampentypen:
Ein Abverkauf ist aber noch bis ins Jahr 2023 möglich.
Noch zwei weitere Jahre dürfen die folgenden Lampentypen produziert werden:
Zahlreiche Speziallampen und Lichtquellen für Spezialanwendungen sind nicht oder nur zum Teil von den neuen Regelungen betroffen, so der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Ausnahmen gelten etwa für:
Tipp: Unser LED-Lampen-Test bietet neben einem Glossar zu Beleuchtungs-Fachbegriffen auch Fotos der gängigsten Sockeltypen. So erkennen Sie problemlos, welche Lampentypen von den neuen Regelungen betroffen sind.
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